Ich habe schon einige Male über die neue Video-Vermarktungsplattform Captainad geschrieben. In letzter Zeit wurde, beispielsweise bei blogbar.de, über den rechtlichen Hintergrund berichtet. Es geht nicht nur darum, was Youtube, MyVideo, Sevenload und Co. über die Werbeanzeigen von Captainad denken, sondern auch die Eigentümer der Videos. Solange man eigen produzierte Videos vermarktet, steht man “nur” mit den Nutzungsbedingungen der “Hoster” in Konflikt.
Youtube sagt dazu:
Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist.
Und Sevenload meint:
sevenload bietet seine Dienste ausschließlich für private, nicht gewerbliche Zwecke an. Mit Registrierung verpflichtet sich jeder Nutzer, die Dienste nur für private Zwecke zu nutzen.
Inwiefern diese Bedingungen mit den Interessen von Captainad und vor allem, den der Blogger / Webseiteninhaber, einhergehen, ist fraglich. Hat man dann noch nicht mal die kompletten Rechte an dem Video, wird es noch kritischer. Captainad bekennt sich in den AGBs noch nicht zu dieser Problematik. Rechtliche Konsequenzen haben aber auch eher die Webseitenbetreiber und nicht Captainad zu befürchten…
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Tags: Anzeigen, Blog, CaptainAd, Video-Marketing, Webseite
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