Anstelle der Sach- oder Dienstleistung können Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Kostenerstattung wählen. Dies sieht § 13 SGB V ausdrücklich vor. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, dies anzubieten.
Drei deutsche gesetzliche Krankenkassen machen darüber hinaus von der in § 53 Abs. 4 SGB V beschriebenen Möglichkeit Gebrauch und bieten ihren Versicherten einen Wahltarif zur (erweiterten) Kostenerstattung: die Knappschaft, die Securvita und die TK. Die Bedingungen der Wahltarife unterscheiden sich, ebenso die Prämien, die zu zahlen sind. Die Wahltarife bieten u.a. die Möglichkeit für höhere Erstattungsleistungen als die nach § 13 SGB V vorgesehene gesetzliche Kostenerstattung.
Privatpatient auf Zeit – ohne Gesundheitsprüfung
Der Vorteil der Kostenerstattung liegt darin, dass man gegenüber dem Arzt wie Privatversicherte als Selbstzahler auftritt und damit die Aussicht auf eine bessere Versorgung, ergo schnellere (Fach-)Arzttermine hat. Es können also bspw. Privatsprechstunden genutzt werden. Zudem sind diese Tarife insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen interessant, da keine Gesundheitsprüfung stattfindet, anders als bei privaten Krankenzusatzversicherungen oder der privaten Krankheitskostenvollversicherung. Ebenfalls sind keine Wartezeiten einzuhalten, sobald die Teilnahme begonnen hat.
Was erstattet wird – und was nicht
Erstattet werden dem Versicherten entstandene und nachgewiesene Kosten für Leistungen, sofern es sich um Vertragsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt und der Versicherte für diese Leistungen nicht bereits Sach- oder Dienstleistung im Rahmen der Regelversorgung in Anspruch genommen hat. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, werden durch diese Tarife nicht erfasst. Besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder ruht dieser Anspruch, ist eine Erstattung im Rahmen des Wahltarifs regelmäßig ausgeschlossen. Ebenso ist Voraussetzung, dass die Beiträge nicht vollständig von einem Dritten getragen werden (bspw. dem Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit).
Die drei Wahltarife im Überblick
| Merkmal | SECURVITA | KNAPPSCHAFT | TK |
|---|---|---|---|
| Tarifname | Wahltarif Kostenerstattung bei ambulanter ärztlicher Behandlung | Wahltarife zur Kostenerstattung: Tarif Arzt und Tarif Zahnarzt | TK-Tarif Praxis |
| Erstattung der Arztrechnung | 92,5 % des Rechnungsbetrags | Kassenanteil + 80 % des Restbetrags | 80 % des Rechnungsbetrags |
| Eigenanteil | 7,5 %, unbegrenzt | 20 % der Restkosten, max. 500 € pro Jahr und Tarif | 20 %, max. 800 € pro Teilnahmejahr und Person |
| Erstattungsfähiger GOÄ-Satz | bis 3,5-fach | bis 3,5-fach | bis 3,5-fach |
| Verwaltungskosten je Antrag | keine | 5 % des gesetzlichen Erstattungsbetrags, max. 25 € – Rechnungen sammeln lohnt sich | keine |
| Zahnarzt und Zahnersatz | nicht enthalten | separat wählbarer Tarif Zahnarzt, inkl. Zahnersatz und Kieferorthopädie; Zahnersatz in den ersten 3 Jahren auf 250/500/750 € gedeckelt | nicht enthalten |
| Psychotherapie | ausdrücklich ausgeschlossen | nur als ärztliche Leistung; psychologische Psychotherapie ist keine ärztliche Behandlung | nur als ärztliche Leistung; § 33 erstattet ausschließlich ambulante ärztliche Leistungen |
| Rückzahlung bei Leistungsfreiheit | 25 % der Jahresprämie, je weiteres Jahr +5 Prozentpunkte, max. 50 % | eine Monatsprämie (1/12), auch wenn nur Vorsorge genutzt wurde | 5 % der Jahresprämie, je weiteres Jahr +5 Prozentpunkte, max. 50 % |
| Bindung und Kassenwechsel | 1 Jahr Bindung, Kündigung 3 Monate vor Ablauf. Regulärer Kassenwechsel zum Ende der Bindungsfrist | 1 Jahr Bindung, Verlängerung mit 3-Monats-Frist. Regulärer Kassenwechsel zum Ende der Bindungsfrist | 1 Jahr Bindung, Kündigung bis Fristende. Regulärer Kassenwechsel zum Ende der Bindungsfrist |
| Zusatzbeitragssatz der Kasse | 3,90 % | 4,30 % | 2,69 % |
Grundlage sind die Satzungen SECURVITA 01.07.2026 (186. Nachtrag), KNAPPSCHAFT 01.02.2026 und TK 17.04.2026 (130. Nachtrag). Der Zusatzbeitragssatz ist der reguläre Kassenbeitrag, nicht die Wahltarifprämie.
Zum GOÄ-Satz: Der 3,5-fache Satz ist der Höchstwert für den Regelfall. Für physikalisch-medizinische Leistungen sowie Radiologie und Nuklearmedizin sind nach § 5 Abs. 3 GOÄ höchstens 2,5-fach möglich, für Laborleistungen nach § 5 Abs. 4 GOÄ höchstens 1,3-fach. Ab dem 2,3-fachen Satz (bzw. 1,8- und 1,15-fach in diesen Gruppen) muss die Praxis die Steigerung nach § 12 Abs. 3 GOÄ je Einzelleistung schriftlich begründen.
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Monatliche Prämien nach Altersstufen
| Altersstufe | SECURVITA | KNAPPSCHAFT Tarif Arzt |
KNAPPSCHAFT Tarif Zahnarzt |
TK Tarif Praxis |
|---|---|---|---|---|
| 0 – 18 Jahre | 19,90 | 25,34 | 11,07 | 30,90 |
| 19 Jahre | 25,50 | 25,34 | 11,07 | 43,90 |
| 20 – 25 Jahre | 25,50 | 23,22 | 18,49 | 43,90 |
| 26 – 29 Jahre | 25,50 | 23,22 | 18,49 | 66,90 |
| 30 – 35 Jahre | 25,50 | 25,83 | 18,49 | 66,90 |
| 36 – 39 Jahre | 38,30 | 25,83 | 18,49 | 70,90 |
| 40 – 45 Jahre | 38,30 | 29,24 | 23,04 | 70,90 |
| 46 – 49 Jahre | 51,20 | 29,24 | 23,04 | 84,90 |
| 50 – 55 Jahre | 51,20 | 39,62 | 23,04 | 84,90 |
| 56 – 59 Jahre | 51,20 | 39,62 | 23,04 | 101,90 |
| 60 – 65 Jahre | 51,20 | 46,76 | 23,04 | 101,90 |
| 66 – 69 Jahre | 75,00 | 46,76 | 23,04 | 127,90 |
| 70 – 79 Jahre | 75,00 | 66,63 | 23,04 | 127,90 |
| ab 80 Jahren | 75,00 | 76,64 | 23,04 | 127,90 |
Zur Lesart: Die Kassen verwenden unterschiedliche Altersgruppen, die hier zu gemeinsamen Zeilen zusammengeführt wurden. Ein Geburtstag löst deshalb nicht bei allen Kassen dieselbe Prämienänderung aus. Maßgeblich ist bei SECURVITA „Kalenderjahr der Teilnahme minus Geburtsjahr“, bei der TK das Alter zu Beginn des Teilnahmejahres, bei der KNAPPSCHAFT im ersten Jahr die Prämie bei Teilnahmebeginn und danach der Monatserste nach Erreichen der neuen Altersstufe.
Rabatte: SECURVITA gewährt 2 % bei Bankeinzug sowie 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei jährlicher Vorauszahlung; nacheinander angewandt ergibt das bei jährlicher Zahlung per Bankeinzug 6,9 %. Die TK gewährt 2 % bei halbjährlicher und 4 % bei jährlicher Vorauszahlung. Die KNAPPSCHAFT sieht keinen Zahlungsrabatt vor.
Prämienquellen: SECURVITA, § 13h Abs. 5 · KNAPPSCHAFT, Anlage 12 zu § 66d · TK, § 33 Abs. 5
Fazit: Welcher Wahltarif für wen?
Welcher der drei Wahltarife zur Kostenerstattung der günstigste ist, hängt weniger vom Prämienpreis ab als davon, wie oft und „wie teuer“ schlussendlich jemand zum Arzt geht.
Die SECURVITA erstattet mit 92,5 % den höchsten Anteil, und das ohne Verwaltungskostenabschlag. Der Haken steckt im Eigenanteil: Die 7,5 % sind nach oben nicht gedeckelt. Bei einer Rechnung über 300 € bleiben 22,50 € beim Versicherten, bei einer großen Rechnung über 5.000 € sind es 375 €. Bei den Prämien liegt SECURVITA in drei Altersstufen vorn – bis 18, zwischen 30 und 35 und ab 80; dazwischen ist der Tarif Arzt der KNAPPSCHAFT günstiger. Dafür zahlt kein anderer Tarif so früh zurück: Wer ein Jahr lang keine Leistung einreicht, bekommt schon im ersten Jahr 25 % der Jahresprämie.
Die KNAPPSCHAFT rechnet anders: Erstattet wird der Kassenanteil plus 80 % des Restbetrags, wodurch die effektive Quote regelmäßig deutlich über 80 % liegt. Der Eigenanteil ist bei 500 € pro Jahr und Tarif gedeckelt, das begrenzt das Risiko bei großen Rechnungen. Dafür fallen 5 % Verwaltungskosten je Antrag an, maximal 25 € – wer Rechnungen sammelt, statt sie einzeln einzureichen, spart hier bares Geld. Als einzige der drei Kassen bietet die KNAPPSCHAFT einen zusätzlichen Tarif Zahnarzt inklusive Zahnersatz und Kieferorthopädie. Der Zusatzbeitragssatz ist mit 4,30 % allerdings der höchste.
Die TK hat in jeder Altersstufe die höchste Prämie, ab 26 Jahren mit deutlichem Abstand, dafür aber den niedrigsten Zusatzbeitragssatz (2,69 %) – und der wird auf das Einkommen erhoben. Wer bspw. als Angestellter 4.000 € brutto im Monat verdient und zwischen 40 und 45 Jahre alt ist, zahlt bei der TK für den Wahltarif 70,90 € Prämie gegenüber 29,24 € bei der KNAPPSCHAFT, also 41,66 € mehr. Gleichzeitig spart er beim Zusatzbeitrag rund 32 € Arbeitnehmeranteil im Monat. Im Endeffekt bleiben keine 42 €, sondern etwa 9 € Unterschied. Der Eigenanteil ist bei 800 € im Teilnahmejahr gedeckelt, die Beitragsrückzahlung startet dafür nur bei 5 %.
Vor der Entscheidung lohnt in jedem Fall ein Blick in den ausführlichen Tabellenvergleich: Ausschlüsse, Zugang zu Privatpraxen, Auslandsbehandlung und Einreichungsfristen stehen dort.
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Alle Angaben ohne Gewähr.